„Der beste Konflikt ist der, der gar nicht erst entsteht“

„Der beste Konflikt ist der, der gar nicht erst entsteht.“ Dieser Meinung sind Sönke Dibbern und Dr. Martin Winkler, die die Clearingstelle EEG | KWKG leiten. Diese bietet allen Marktteilnehmern die Möglichkeit, Streitigkeiten bei der Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ohne aufwendige Verfahren beizulegen. Sie wurde 2007 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ins Leben gerufen und wird seit 2013 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) betrieben.

Informationsvermittlung spielt Schlüsselrolle

Die Clearingstelle ist weder eine Behörde noch ein Gericht. Die Akzeptanz beruht vor allem auf ihrer Neutralität. Sie arbeitet unabhängig und ist nicht weisungsgebunden. „Wir sehen unsere zentrale Aufgabe darin, Konflikte zu vermeiden“, betonen Dibbern und Winkler, die beide die Einrichtung mit aufgebaut haben. Das wichtigste Instrument sei die Informationsvermittlung. Die Clearingstelle habe die Erfahrung gemacht, dass Konflikte häufig dann auftreten, wenn Informationen nicht vorhanden sind, unvollständig sind oder die Konfliktparteien über unterschiedliche Informationsstände verfügen.

Um Informationslücken zu schließen, hat die Clearingstelle eine online einsehbare Datenbank aufgebaut, in der rund 6.000 Beiträge zu aktuellen Frage- und Problemstellungen aufgeführt sind. „Wann immer es möglich ist, verweisen wir auf unsere Datenbank. Allein mit dieser Art der Informationsvermittlung sind wir in der Lage, über 90 Prozent der Anfragen zu beantworten. Geht keine erneute Nachfrage ein, gehen wir davon aus, dass das Thema geklärt ist und ein Konflikt erfolgreich vermieden werden konnte“, so Dibbern und Winkler weiter.

Bunter Blumenstrauß an Konfliktlösungsverfahren

Reicht die Informationsvermittlung zur Konfliktbeilegung nicht aus, bietet die Clearingstelle den Konfliktparteien eine Vielzahl von Verfahren an, um Streitigkeiten zu schlichten. Der Bogen spannt sich von Einigungsverfahren, die mit einer Mediation vergleichbar sind, über schiedsrichterliche Verfahren und Votumsverfahren bis hin zu Stellungnahmeverfahren, Hinweisverfahren und Empfehlungsverfahren.

Die Angebote der Clearingstelle werden sehr gut angenommen. Seit ihrem Bestehen hat sie mehr als 15.000 Anfragen beantwortet und über 600 förmliche Klärungsverfahren, darunter rund 100 Einigungsverfahren, sprich Mediationen, durchgeführt. Am häufigsten sind Auseinandersetzungen zu Photovoltaikanlagen. Sie machen rund 75 Prozent aller Streitfälle aus.

 

Ein ausführliches Interview mit Sönke Dibbern und Dr. Uwe Winkler lesen Sie in der Ausgabe 3 (2023) der von Steinbeis herausgegebenen Fachzeitschrift „Die Mediation.

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